ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe, Lieferungen, Montageleistungen und
Reparaturarbeiten der Firma „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“, Breite Straße
26a, 09337 Hohenstein-Ernstthal.


1. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehend „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle
Rechtsgeschäfte der Firma „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ mit den
Geschäftspartnern – nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Sie gelten als genehmigt wenn der Auftraggeber
keinen schriftlichen Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe erhebt.


2. VERTRAGSSCHLUSS
Angebote der Firma „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ sind freibleibend. Ein
Vertrag kommt erst durch die mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung sowie durch
Erbringung der Leistung durch die Firma „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“
zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung.


3. LEISTUNGSFRISTEN UND TERMINE
1. Termine sind nur verbindlich, wenn Sie von der Firma „DELLEKS - lackschadenfreie
Dellenentfernung“ schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde alle Unterlagen die zur
Ausführung der Leistungen erforderlich sind rechtzeitig zur Verfügung stellt, sowie etwa
erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
2. Bei Nichteinhaltung der Termine sind diese seitens der Geschäftspartner rechtzeitig
abzusagen oder neu zu vereinbaren. Termine behalten Ihre Gültigkeit bis zu dem
vereinbarten Zeitpunkt, wenn nicht mindestens 1 Tag vor Ausführungsdatum dieser Termin
von einer Seite der Geschäftspartner gekündigt wird.
3. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der Firma
„DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ liegende nicht zu vertretende Ereignisse
(z.B. Höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe) entbinden die Firma
„DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ für die Dauer von der Pflicht zur
rechtzeitigen Leistung. Vom Eintritt der Störung wird der Kunde rechtzeitig unterrichtet. Ist
das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert länger als einen Monat, ist jede Partei
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Bei erheblichen Verspätungen, die den Arbeitsablauf in außerordentlichem Maße
beeinträchtigen und die durch den Kunden verursacht wurden, behalten wir uns das Recht
vor, nach Absprache entweder einen neuen Termin zu vergeben, den
Fertigstellungszeitpunkt zu verschieben oder den Termin, wenn machbar einzuhalten und
gegebenenfalls dafür einen Eilzuschlag zu berechnen.
5. Sofern der Geschäftspartner (Kunde) zum vereinbarten Termin nicht erscheint und nicht
absagt, keine höhere Gewalt (siehe Punkt 3) vorliegt, behalten wir uns das Recht vor
abhängig der vereinbarten Reparaturkosten eine Pauschale von mindestens 150,00 Euro Ausfallskosten zu berechnen.


4. PREISANGABEN
Die Preise werden vorab dem Kunden mitgeteilt. Es gibt eine Preisliste, allerdings können
die Preise je nach Material des Bauteils, dem Schadensbild, dem Zugang oder der Tiefe der
Delle abweichen. Privatkunden erhalten einen Kostenvoranschlag, wobei der Endpreis bis zu
10% vom veranschlagten Preis abweichen kann. Beide Parteien sind an diesem
Kostenvoranschlag unter den genannten Bedingungen gebunden.


5. ABNAHME
1. Die Abnahme ist mit Entgegennahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber
vollzogen.
2. Sollte bei Abnahme ein Schaden am Auftragsgegenstand vorliegen, so wird dieser
Schaden seitens der Firma „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ nur anerkannt,
wenn er bei Abnahme schriftlich von den Parteien gemeinsam dokumentiert wurde. Hierbei
ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Dieses muss von beiden Vertragsparteien
gemeinsam unterzeichnet werden.
3. Nicht schriftlich dokumentierte Schäden gehen zulasten des Auftraggebers. Ist dem
Auftraggeber eine Abnahme an einem Werktag nicht möglich, hat der Auftraggeber die
Mängel bis 12:00 Uhr des Folgetages bei der Firma „DELLEKS - lackschadenfreie
Dellenentfernung“ schriftlich anzuzeigen.
4. Für folgende Sachverhalte wird die Haftung durch die Firma ,,DELLEKS - lackschadenfreie
Dellenentfernung“ ausgeschlossen.
• Lose Gegenstände im Fahrzeug ( Mobiltelefone, CDs, Regenschirme, Geld andere
Wertgegenstände usw. )
• Durch bereits aus Vorschäden resultierende Lackschäden
• Schäden, die an nachlackieren und gespachtelten Bauteilen entstehen.


6. GEWÄHRLEISTUNG
1. „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ gewährt Garantie im Rahmen der
durchgeführten Arbeiten von zwei Jahren. Die Garantiezeit beginnt am Tage der
Rechnungsstellung bzw. deren Begleichung.
2. Die Garantie übernimmt die Firma „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ nur für
anerkannte Mängel die gemäß 5.2 schriftlich festgehalten worden sind.
3. für Schäden die aufgrund einer nicht fachgerechten Vorreparatur auftreten bzw. bei
denen nicht ausgeschlossen werden kann, das dies der Grund für den jetzt auftretenden
Schaden ist, besteht Haftungsausschluss.
4. Ansprüche gegen die Firma „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ verjähren
nach Abnahme


7. HAFTUNG
1. Hat die Firma „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ nach den gesetzlichen
Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, so
haftet „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“, soweit nicht Leben, Körper und
Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren
Typischen Schaden begrenzt. „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ haftet nur für
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
2. Bei Lackschäden, die Ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, z.B. durch Steinschlag,
Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke, Kratzer, etc. kann die Firma ,,DELLEKS -
lackschadenfreie Dellenentfernung” nicht zur Verantwortung bzw. zu
Schadensersatzansprüchen herangezogen werden.
3. Die Firma ,,DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung” ist nicht verpflichtet , vor
Auftragsbeginn eine Prüfung der Lackschichtendicke vorzunehmen. Bereits ausgeführte
Reparaturlackierungen im Vorfeld und Spachtelarbeiten an dem zur Reparatur
(Instandsetzung) gegebenen Bauteilen müssen vor Reparaturbeginn der „DELLEKS -
lackschadenfreie Dellenentfernung“ angezeigt werden.
4. Bei beschädigtem Autozubehör wie z.B. schadhaften Felgen, Antennen, Außenspiegeln,
Verkleidungen, Zierleisten, Emblemen, Spritzdüsen und nicht fachgerecht angebrachtem
Interieur und sonstigem Zubehör, das durch „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“
beschädigt oder zerstört wird und keine eindeutige Schuld der Firma „DELLEKS -
lackschadenfreie Dellenentfernung“ nachzuweisen ist, wird nicht für Ausgleich gesorgt.
5. Die Haftung von der Firma „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ für
altersbedingte Schäden ist ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Kunden bzw. des
Eigentümers der Sache.
6. Smart- Repair zählt nach gesetzlichen Bestimmungen zur Reparaturlackierung und ist
somit im Vergleich zu Werkslackierungen an Spachtel und Füllerstellen nicht mit einer
Werkslackierung zu vergleichen. Das heißt starke Beanspruchungen durch z.B.
Hochdruckreiniger, Hitzeeinwirkung über 150 grad, starke mechanische Beanspruchungen,
sowie auch das verkleben von Folien, könnte Schäden an den Reparaturstellen verursachen.
Des weiteren ist beim Smart-Repair Verfahren mit Farbabweichungen und gegebenenfalls
mit Staub- und Silikon- Einschlüssen zu rechnen. Für solche Schäden übernimmt „DELLEKS -
lackschadenfreie Dellenentfernung“ keine Haftung..
7. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betroffenen Schadenfall
abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet „DELLEKS - lackschadenfreie
Dellenentfernung“ nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B.
höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die
Versicherung.
8. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen
und Betriebsangehörigen von der Firma „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung“ für
von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
9. Ab Abnahme trägt der Auftraggeber sämtliche Gefahren.


8. BERECHNUNG DES AUFTRAGES
In der Rechnung werden Preis oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene
Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder
Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die
Haftung bei Verschulden bleibt unberührt. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer und
gesonderte Auslagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.


9. ZAHLUNG
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des
Auftragsgegenstandes ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wenn zwischen den Parteien nicht
anderslautendes vereinbart wurde, ist die Zahlung bei Privatkunden in bar zu entrichten
und bei Geschäftskunden auf das Geschäftskonto der Firma „DELLEKS - lackschadenfreie
Dellenentfernung“ zu überweisen. Der Zahlungseingang hat bei der Firma „DELLEKS -
lackschadenfreie Dellenentfernung“ innerhalb von vierzehn Werktagen zu erfolgen
(Zahlungsziel)
2. Die Firma ,,DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung” ist berechtigt, bei
Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung, nicht aber höher als 50% des
Rechnungsbetrages, zu verlangen
3. Gegen Ansprüche von der Firma „DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung” kann der
Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
4. Der Auftraggeber kommt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ohne weitere
Mahnung nach Ablauf des genannten Zahlungsziels (14Werktage ab Rechnungsdatum) in
Verzug.


10. GERICHTSSTAND
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung mit
den Kunden ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von der „DELLEKS - lackschadenfreie
Dellenentfernung“. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


11. DATENSCHUTZ
Die Firma ,,DELLEKS - lackschadenfreie Dellenentfernung” verarbeitet und nutzt
personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden
personenbezogene Daten der Kunden (z.B. Name, Anschrift, Adresse, E-Mail Adresse) mit
Einwilligung des Betroffenen gespeichert, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser
Speicherung und Nutzung schriftlich zu wiedersprechen.


12. Allgemeines
1. Für alle Leistungen gelten ausschließlich die vorstehenden Bedingungen.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder seiner Bestandteile lässt
die Wirksamkeit der übrigen Reglungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des
Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine
ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Reglung zu ersetzen, sofern
dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche
gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
3. Vertragssprache ist Deutsch